Infos zur Aufgabenzuweisung Grundsätzlich sollen Aufgaben nur an andere Personen zugewiesen werden, wenn dies vorher so vereinbart wurde, hier gelten die zugrundeliegenden Regeln zur Arbeits-organisation und zur Vergabe von Arbeitsaufträgen aus der Geschäftsordnung Werden Aufgaben ohne vorherige Absprache zugewiesen, gilt folgendes: Die Aufgabenbeschreibung soll die Bearbeitung ohne weitere Abstimmung ermöglichen und eine Anweisung enthalten, wie die Arbeitsergebnisse zu dokumentieren sind. Sofern die Aufgabe nicht oder nicht im vorgegebenen zeitlichen Rahmen erledigt werden kann, ist mit dem/der Ersteller/in der Aufgabe Rücksprache zu halten Über Änderung der Fälligkeit muss der/die Ersteller/in der Aufgabe die zugewiesene Person informieren Abstimmung mit dem/der Aufgabensteller/in bevor Aufgaben gelöscht werden